(09.01.2026) Der Bundesrat dringt auf eine Nachschärfung der sog. Mietpreisbremse. Zum einen will die Länderkammer die Mietpreisbremse auch bei der Vermietung möblierter Wohnungen zur Geltung bringen; zum anderen sollen die Regelungen zur Kurzzeitvermietung präziser gefasst werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (21/3509) „zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ vor. Die Länderkammer hatte den Entwurf in ihrer 1059. Sitzung am 21. November 2025 beschlossen. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatte der Bundesrat einen solchen Entwurf (20/7850) vorgelegt, der aber der Diskontinuität anheimgefallen war.