Das Bundeskabinett hat das von den Bundesministern Heil und Habeck vorgelegte Tariftreuegesetz beschlossen. Damit soll ein Beitrag zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie geleistet werden. Nicht tarifgebundene Unternehmen haben bisher grundsätzlich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegenüber tarifgebundenen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil. Mit dem Bundestariftreuegesetz sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt und die Tarifbindung gestärkt werden. Ob das Gesetz allerdings in der aktuellen Konstellation der Bundesregierung vom Bundestag verabschiedet werden kann, ist offen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Bundeskabinett beschließt Tariftreuegesetz
