Bulgarien: Neues Vergabegesetz

Juli 1, 2016 | Immobilienrecht

(01.07.2016) Unter dem Titel „Zakon za obščestvenite porački“ (engl. „Public Procurement Law“) trat am 15. April in Bulgarien ein neues Vergabegesetz in Kraft. Wie in anderen europäischen Ländern auch setzt dieses Gesetz eine Reihe von europäischen Richtlinien um. So muss das gesamte Ausschreibungsverfahren künftig in elektronischer Form erfolgen. Hierfür steht eine von der bulgarischen Agentur für öffentliche Ausschreibungen betriebenen Plattform zur Verfügung.

Quelle: IBR News
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