Bremen plant Anhebung der Wertgrenzen für Direktvergaben

Apr. 30, 2026 | Mietrecht

(29.04.2026) Die Bremische Bürgerschaft hat im März 2026 einen Dringlichkeitsantrag der Regierungsfraktionen (SPD, Linke, Grüne) beschlossen, um die öffentliche Vergabe massiv zu entbürokratisieren. Zentrales Ziel ist die Anhebung der Wertgrenzen für Direktvergaben auf bis zu 500.000 Euro. Der Senat ist nun aufgefordert, bis September 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, damit die Neuregelung noch deutlich vor Ende des Jahres 2026 in Kraft treten kann.

Ähnliche Beiträge

Neue Formulare nach Änderung des Berliner Vergabegesetzes

(21.08.2026) Nach der Sommer-Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) hat der Berliner Vergabeservice zahlreiche Formulare überarbeitet und neue Versionen eingeführt. Hintergrund ist vor allem die strengere Tariftreueregelung, die nun...

Bundesweite Solarpflicht ab 2027

(21.08.2026) Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz führt der Bund erstmals einheitliche Vorgaben für Solaranlagen auf Gebäuden ein. Die Pflicht startet 2027 bei bestimmten Nichtwohngebäuden und wird in den Folgejahren auf weitere Bestandsgebäude ausgeweitet. Ab 2030...

Grundsteuer: Welche Bescheide bekomme ich und wie prüfe ich sie?

(21.08.2026) Nach der Änderung des Grundsteuersystems mussten alle Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben. Die Frist zur Abgabe endete Ende Januar 2023, außer in Bayern (Verlängerung bis 30.4.2023). Immobilieneigentümer, die eine Grundsteuererklärung...