BGH, Urteil vom 12.02.2019 – VI ZR 141/18

März 11, 2019 | Verkehrs- und Schadensrecht

Ein Unfallgeschädigter kann aufgrund der ihn gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB treffenden Schadensminderungspflicht auch dann gehalten sein, ein ihm vom Kfz-Haftpflichtversicherer vermitteltes günstigere …

Quelle: Open Jur Verkehrsrecht
Link: BGH, Urteil vom 12.02.2019 – VI ZR 141/18

Ähnliche Beiträge

Wohnungsbautag: Weniger diskutieren, einfach mehr bauen

(30.03.2026) Zum heutigen Wohnungsbau-Tag erklärt Wolfgang Schubert-Raab, Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Der Bund muss beim Wohnungsbau jetzt Tempo machen. Es vergehen von der Planung über die Genehmigung bis zur Fertigstellung einer Wohnung in der...

Parkraumbedarf des Handwerks wird endlich mitgedacht

(30.03.2026) Zur Verabschiedung der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) durch den Deutschen Bundestag am 26. März 2026 erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):