Der Kläger stellte kurz nach Kauf eines Gebrauchtwagens fest, dass immer mal wieder das Kupplungspedal am Fahrzeugboden hängen blieb und dieses in die Ausgangsposition zurückgezogen werden musste. Der Händler konnte bei einer Tesfahrt nichts feststellen und sah keinen Anlass zur Nachbesserung.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: BGH-Urteil Autokauf – Sporadischer Fehler als sicherheitsrelevanter Mangel
