BGH: Ist der Mieter für Wohnungsschäden nach Polizeieinsatz verantwortlich?

Dez. 14, 2016 | Mietrecht

(14.12.2016) Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob ein Mieter, der in seiner Wohnung illegale Betäubungsmittel aufbewahrt, gegen seine mietvertraglichen Pflichten verstößt und inwieweit er dem Vermieter zum Ersatz von Schäden verpflichtet ist, die im Rahmen eines gegen den Mieter geführten Ermittlungsverfahrens bei der polizeilichen Durchsuchung der Wohnung entstehen.

Quelle: IBR News
Link: BGH: Ist der Mieter für Wohnungsschäden nach Polizeieinsatz verantwortlich?

Ähnliche Beiträge

Baugenehmigungen nehmen auch im April weiter zu

Bessere Rahmenbedingungen und langfristige Planbarkeit sind notwendig, damit der Geschosswohnungsbau gestärkt wird (18.06.2026) Für April 2026 meldete das Statistische Bundesamt mit 20.200 Baugenehmigungen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden (Neu- und Umbau) ein Plus von...