BFH: Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

Dez. 21, 2016 | Mietrecht

(21.12.2016) Berichtigt der Unternehmer eine Rechnung für eine von ihm erbrachte Leistung, wirkt dies auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Grundsatzurteil vom 20. Oktober 2016 V R 26/15 entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat.

Quelle: IBR News
Link: BFH: Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

Ähnliche Beiträge

7 ABR 23/24

Anfechtung Betriebsratswahl - Verkennung Betriebsbegriff

Profifußballer: Punktprämie nur bei Spieleinsatz

Ein bei einem Fußballverein der 2. Bundesliga beschäftigter Profifußballspieler hat nur Anspruch auf Auszahlung der im Arbeitsvertrag vereinbarten "Punkteinsatzprämie" für Spiele, bei denen er zum Einsatz gekommen ist. Dafür sprechen Systematik, Sinn und Zweck und...