BFH: Keine Änderung der Grunderwerbsteuer bei Insolvenz des Käufers

Okt. 19, 2016 | Bau- und Architektenrecht

(19.10.2016) Beim Grundstückskauf führt der Ausfall der Kaufpreisforderung aufgrund einer Insolvenz des Käufers nicht zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 12. Mai 2016 II R 39/14 entschieden hat.

Quelle: IBR News
Link: BFH: Keine Änderung der Grunderwerbsteuer bei Insolvenz des Käufers

Ähnliche Beiträge

Balkone und Terrassen: Was ist erlaubt und was zu berücksichtigen?

(16.04.2026) Mieterinnen und Mieter können ihren Balkon oder ihre Terrasse nutzen, wie sie wollen. Sie haben hier die gleichen Rechte und Pflichten wie in der Wohnung selbst. "Der Balkon ist für viele Mieterinnen und Mieter ein wichtiges Stück Lebensqualität - seine...

7 ABR 36/24

Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer