Bezahlte Frühstückspause kann nicht einfach durch Betriebsvereinbarung abgeschafft werden

Okt. 10, 2025 | Arbeitsrecht

Eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, nach der ein tarifgebundener Arbeitgeber den Arbeitnehmern künftig keine Freistellung von der Arbeitspflicht für eine Frühstückspause während der Arbeitszeit mehr gewährt, enthält keine Änderung eines betrieblichen Entlohnungsgrundsatzes und unterliegt damit nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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