Bewertungsmethode muss nicht bekannt gegeben werden!

Aug. 15, 2016 | Mietrecht

EuGH, Urteil vom 14.07.2016 – Rs. C-6/15

Quelle: IBR News Mietrecht
Link: Bewertungsmethode muss nicht bekannt gegeben werden!

Ähnliche Beiträge

3 AZR 84/25

Hinterbliebenenversorgung - Versorgungsausgleich

AGG-Klage einer nicht-binären Person wegen Rechtsmissbrauchs abgewiesen

Ein Entschädigungsanspruch nach dem AGG wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung setzt eine ernsthafte Bewerbung (hier: einer nicht-binären Person) voraus. Fehlt es hieran, weil die Bewerbung ausschließlich der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen dient, ist...