Ein Bewerber für die Polizei, der in privaten Chatnachrichten verfassungsfeindliche Symbole empfangen und versendet hat, darf wegen fehlender charakterlicher Eignung abgelehnt werden. An Polizisten dürfen besonders hohe Anforderungen an die charakterliche Stabilität gestellt werden, weil sie sich jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einsetzen und Menschen jeglicher Herkunft unabhängig von ihrer Religion achten und schützen müssen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Bewerber für Polizei-Dienst darf wegen verfassungsfeindlicher Chatnachrichten abgelehnt werden
