Bettwanzen selbst eingeschleppt: Rücktritt vom Mietvertrag trotzdem wirksam

Juni 20, 2025 | Mietrecht

(20.06.2025) Ein Unternehmen mietete regelmäßig eine Wohnung für seine Mitarbeitenden – machte jedoch einen Rückzieher, als dort Bettwanzen auftauchten. Zu Recht, fand das OLG Düsseldorf – selbst wenn die Mitarbeitenden die Parasiten selbst eingeschleppt haben.

Quelle: IBR News
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