Bei einer etappenweisen Betriebsstillegung hat der Arbeitgeber keine freie Auswahl, wem er früher oder später kündigt. Es sind grundsätzlich die sozial schutzwürdigsten Arbeitnehmer mit den Abwicklungsarbeiten zu beschäftigen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Betriebsschließung: Massenentlassung und Sozialauswahl
