Bei der Betriebsratswahl ist ein Mitarbeiter nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auch während eines andauernden Verfahrens über die Wirksamkeit einer Befristung wählbar. Die Rechtsprechung des BAG zum Fortbestehenden des passiven Wahlrechts im Falle des Ausspruchs einer Kündigung ist auf diese Fallgestaltung übertragbar.
Bauhauptgewerbe: Auftragslage stabilisiert sich
(25.08.2026) Die Betriebe des Bauhauptgewerbes mit 20 und mehr Beschäftigten haben laut Statistischem Bundesamt den Juni sowohl beim Umsatz als auch beim Auftragseingang deutlich im Plus abgeschlossen - nach einem sehr volatilen Jahresverlauf. Der Branchenumsatz wuchs...
