Betriebskostenabrechnung: Vermieter darf Verteilungsschlüssel nur aus wichtigem Grund ändern

Sep. 8, 2025 | Mietrecht

(08.09.2025) Weil eine Vermieterin die Betriebskosten auf einmal nach Wohnfläche statt nach Zahl der Bewohner aufschlüsselte, musste ein Mieter deutlich mehr zahlen. Das AG Hanau entschied: Ist der Verteilungsschlüssel einmal festgelegt, bleibt es im Regelfall auch dabei.

Quelle: IBR News
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