Ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses i.S.v. § 1 Abs. 2 KSchG besteht, wenn eine unternehmerische Entscheidung auf der Grundlage außerbetrieblicher Umstände zu einer dauerhaften Reduzierung des Arbeitskräftebedarfes im Betrieb führen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Betriebsbedingte Kündigung vor dem Hintergrund des Fortfalls eines Großauftrages
