Das BVerfG hat die Besoldungsordnungen A des Landes Berlin im Zeitraum 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. In seinem Beschluss entwickelt der Senat seine bisherige Rechtsprechung zur gerichtlichen Kontrolle, ob die Besoldung evident unzureichend und Art. 33 Abs. 5 GG deshalb verletzt ist, fort. Der Gesetzgeber des Landes Berlin hat verfassungskonforme Regelungen bis zum 31.3.2027 zu treffen.
6 AZR 73/25
TV-L - Arbeitszeit - Werkstatt für behinderte Menschen
