Besitzschutz: Regelmäßig kein Missbrauch des Antrags auf einstweilige Verfügung

Sep. 16, 2016 | Mietrecht

OLG Frankfurt, Urteil vom 02.09.2016 – 2 U 71/16

Quelle: IBR News Mietrecht
Link: Besitzschutz: Regelmäßig kein Missbrauch des Antrags auf einstweilige Verfügung

Ähnliche Beiträge

Gesetzlicher Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt....