Generalanwältin Ćapeta: Die Mitgliedstaaten können die Abgeltung nicht genommenen bezahlten Jahresurlaubs am Ende des Arbeitsverhältnisses beschränken. Sie dürfen unter bestimmten Bedingungen Voraussetzungen festlegen, um zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer darauf hinzuwirken, dass der Jahresurlaub genommen wird.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Beschränkung der Abgeltung von nicht genommenem bezahltem Jahresurlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses
