Beschluss zur Abmahnung durch Verwalter ist wie ein Abmahnungsbeschluss anfechtbar

Juli 31, 2025 | Mietrecht

(31.07.2025) Ein Beschluss, durch den der Verwalter mit der Abmahnung eines Wohnungseigentümers wegen eines die Gemeinschaft schädigenden Verhaltens beauftragt wird, ist nicht anders zu behandeln als ein Abmahnungsbeschluss und deshalb selbstständig anfechtbar. Dass der Verwalter die Abmahnung bereits ausgesprochen hat, lässt das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtungsklage nicht entfallen. So der BGH in seinem heute veröffentlichen Urteil vom 04.07.2025.

Quelle: IBR News
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