Beschluss: Nichtzulassungsbeschwerde – absoluter Revisionsgrund – nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts – Abordnung eines Richters erster Instanz an das Landesarbeitsgericht

Okt. 6, 2016 | Arbeitsrecht

Beschluss 4 AZN 540/16 vom 14.09.2016

Quelle: Bundesarbeitsgericht
Link: Beschluss: Nichtzulassungsbeschwerde – absoluter Revisionsgrund – nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts – Abordnung eines Richters erster Instanz an das Landesarbeitsgericht

Ähnliche Beiträge

Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit

Die gesamte Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit kann aus mehr als einem Arbeitsvorgang i.S.d. § 12 TV-L bestehen, wenn der Arbeitgeber sich für eine kleinteilige Arbeitsorganisation entscheidet, in der bestimmte Aufgaben getrennt zugewiesen werden.

Smart-Meter-Ausbau geht langsam voran

(18.09.2026) Der gesetzlich vorgeschriebene, beschleunigte Einbau sogenannter Smart Meter (intelligente Strommessgeräte) geht in Deutschland langsam voran. Die Bundesnetzagentur hat zum 31. Dezember 2025 Ausstattungszahlen erhoben. Demnach seien von rund 4,7 Millionen...