Zwar ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Jahr 2025 auf ein Rekordhoch gestiegen. Allerdings arbeitet mehr als die Hälfte der Frauen in Teilzeit, bei den Männern ist es nur jeder Siebte.
Wartezeitkündigung: § 15 Abs. 3b KSchG findet weder unmittelbar noch analog auf Vorfeldinitiatoren einer Personalratswahl Anwendung
Der Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 3b KSchG findet auf sog. Vorfeldinitiatoren von Personalratswahlen weder direkt noch analog Anwendung. Bei einer auf einem subjektiven Werturteil beruhenden Wartezeitkündigung genügt die Mitteilung der als nicht erfolgreich...
