Das ArbG Aachen hat entschieden, dass der Arbeitnehmer die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings, das im Wege der Entgeltumwandlung finanziert wird, während des Krankengeldbezugs selbst zu tragen hat.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Beschäftigte müssen die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings im Krankengeldbezug selbst zahlen
