(18.03.2025) Die Klägerin war Eigentümerin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in München. Die Wohnung ist Teil einer WEG, die Hausverwaltung wurde durch ein Hausverwaltungsunternehmen geführt.
Quelle: IBR News
Link: Beirat darf "unverschämte" eMail eines Eigentümers an alle weiterleiten
