Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist keine der Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten unterliegende Maßnahme nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Befristung eines Arbeitsvertrages – Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten?
