Beachvolleyballanlage darf nicht allgemein zum Feiern genutzt werden

Sep. 9, 2022 | Bau- und Architektenrecht

(09.09.2022) An­woh­ner haben An­spruch auf bau­auf­sicht­li­ches Ein­schrei­ten gegen die Nut­zung einer Beach­vol­ley­ball­an­la­ge zu un­ge­neh­mig­ten Fei­ern und Ver­an­stal­tun­gen. Das hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Neu­stadt an der Wein­stra­ße ent­schie­den. Die Fei­ern auf dem Ver­eins­platz seien nicht von der Bau­ge­neh­mi­gung ge­deckt. Le­dig­lich je­weils ein Tur­nier zum Sai­son­start und -ende sowie ein Dorf-Tur­nier im Som­mer seien zu­läs­sig, so so das Ge­richt. …

Quelle: IBR News
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