(15.05.2024) Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat entschieden, dass Fernwärmeversorger ihre Preisanpassungsklauseln auch einseitig anpassen dürfen, wenn es um Änderungen beim eingesetzten Brennstoff geht. Damit folgt das OLG der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
Quelle: IBR News
Link: BDEW zu Preisanpassungsklauseln bei der Fernwärme: Urteil gibt Fernwärmeversorgern Klarheit und Sicherheit
