Baurecht

Auf dem Weg zur Modernisierung des Zivilprozesses

(11.01.2021) Die 2019 ein­ge­setz­te ge­mein­sa­me Ar­beits­grup­pe der obers­ten Zi­vil­ge­rich­te von Bund und Län­dern hat jetzt einen ab­schlie­ßen­den Dis­kus­si­ons­ent­wurf für eine grund­le­gen­de Er­neue­rung des Zi­vil­pro­zes­ses vor­ge­legt. Die­ser ba­siert auf dem Zwi­schen­be­richt vom Juli 2020 und soll auf dem Zi­vil­rich­ter­tag am 02.02.2021 in Nürn­berg dis­ku­tiert wer­den.

Quelle: IBR News
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Interview mit RA Jörg Schmidt: Risiken beim Hausbau

Interview mit RA Jörg Schmidt: Risiken beim Hausbau

Stolpersteine beim Hausbau: Mit der richtigen Planung Enttäuschungen vermeiden

Wie wichtig die richtige Planung beim Bauen ist, um Probleme und Mängel zu vermeiden und wie sich Bauherren vor hohen Folgekosten am besten schützen können, erklärt Jörg Schmidt, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Dupré. Schmidt. d’Oleire. Im Interview mit dem Online-Magazin haus-finanzieren.org erfahren Sie, wie und wo Sie sich bereits vor dem Hausbau umfassend über mögliche Risiken informieren können, damit Ihrem Traum vom Eigenheim nichts mehr im Wege steht. 

Probleme und Mängel beim Hausbau sind keine Seltenheit. Umso wichtiger ist es, dass sich Bauherren bereits vor dem Hausbau umfassend über mögliche Risiken informieren, damit ihrem Traum vom Eigenheim nichts mehr im Wege steht. Jörg Schmidt, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Dupré. Schmidt. d’Oleire hat schon einige Klienten auf dem holprigen Weg zum Traumhaus begleitet. Im Interview erklärt er, welche Hürden beim Hausbau lauern und wie diese zu bewältigen sind.

Haus-Finanzieren.org: Ein Großteil der Menschen träumt von einem Leben in den eigenen vier Wänden. Doch nicht immer läuft der Hausbau reibungslos ab. Was sind die drei größten Stolpersteine auf dem Weg ins Eigenheim?

Jörg Schmidt: Die meisten Bauherren sind sich nicht darüber im Klaren, dass zu den ursprünglich kalkulierten Kosten noch zusätzliche Beträge hinzukommen können. Das liegt daran, weil es sich bei einem Hausbau immer um einen hochdynamischen Prozess handelt, sodass manche Probleme erst während der Bauphase auftreten.

Darüber hinaus ist die Planung des Gebäudes das eine, der tatsächliche Bau das andere. Oftmals wird noch auf dem Bau entschieden, dass Details an der Planung verändert werden sollen, ohne deren Einfluss auf die Baukosten ausdrücklich zu besprechen. Hinzu kommt die Ungewissheit über die Solvenz der Baufirma. Nicht selten kommt es vor, dass diese oder ein Nachunternehmer während der Bauphase insolvent werden und der Bauherr dann vor erheblichen Zusatzkosten steht. Dies umfasst auch zusätzliche Aufwendungen für Gutachter, Rechtsanwalt, Gericht oder ähnliches.

Oft übernehmen sich Bauherren beim Bau ihres Traumhauses finanziell. Welche Finanztipps sollten Bauherren schon bei der Planung berücksichtigen, um böse Überraschungen zu vermeiden?

Jörg Schmidt: Generell sollte der Bauherr von vornherein in seine Finanzierung einen möglichst großen Puffer für unvorhergesehene Kosten einkalkulieren. Ich würde ein Finanzpolster von circa 10 bis 15 Prozent der Bausumme als Minimum ansetzen. Denn nichts ist schlimmer, als dass dem Bauherrn noch während der laufenden Bauphase „finanziell die Luft ausgeht“ und er den Traum vom Eigenheim deshalb früh begraben muss.

Viele Menschen kaufen ihr neues Heim „schlüsselfertig“. Auch hier ist es wichtig, kein Risiko einzugehen und sich vor Betrug zu schützen. Was ist dabei besonders wichtig und welche Anlaufstellen haben Bauherren, um sich Hilfe zu holen?

Jörg Schmidt: Wer eine „schlüsselfertige“ Immobilie baut oder kauft, hat den Vorteil, dass nur ein Ansprechpartner existiert. Dieser ist für die mangelfreie Herstellung und insbesondere auch für alle Probleme im Zusammenhang mit Mängeln am Bau verantwortlich. Ob und wie er diese im Fall der Fälle an seinen Subunternehmer weitergeben kann, braucht den Bauherren nicht zu interessieren, Hier besteht jedoch das Risiko, dass der Vertragspartner unter Umständen nicht redlich agiert, Gelder nicht bestimmungsgemäß verwendet oder sogar die Insolvenz des Unternehmens droht.

Es empfiehlt sich daher, Referenzobjekte zu suchen und auch im Internet nachzuforschen, wie gut oder eben schlecht der Leumund/Ruf des potentiellen Vertragspartners ist. Vielleicht kennt sich auch jemand im persönlichen Bekanntenkreis mit dieser Firma aus und kann seine eigenen Erfahrungen schildern.

Des Weiteren sollte die rechtliche Prüfung eines solchen Bauvertrages oder Bauträgervertrages auf jeden Fall mit entsprechendem Zeitvorlauf vor dem Abschluss durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht erfolgen. Darüber hinaus gibt es mehrere Organisationen, die sich den Verbraucherschutz für solche Bauvorhaben auf die Fahne geschrieben haben, wie den Bauherrenschutzbund.

Wie können sich Häuslebauer am besten schützen, falls ihr Bauunternehmer während der Bauphase insolvent geht?

Jörg Schmidt: Den besten Schutz bildet zunächst einmal ein vorher gut verhandelter Bauvertrag. Unter Umständen sollte schon vorab ein eigener Sachverständiger hinzugezogen werden, da die meisten Bauverträge oder auch Bauträgerverträge die Zahlung des Kaufpreises beziehungsweise des Werklohns in Raten vorsehen. Diese Raten knüpfen an den tatsächlichen Bautenstand an und müssen natürlich nur dann in voller Höhe gezahlt werden, wenn dieser Bautenstand auch mangelfrei erreicht worden ist.

Am besten wäre es, mit der Baufirma eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder anderweitigen Versicherungsschutz zu vereinbaren, der dann eintritt, wenn die Bauleistung entweder gar nicht oder nur mangelhaft erbracht wird. Dann muss der Bauherr das Insolvenzrisiko der Baufirma nicht allein tragen, sondern kann sich in diesem Falle an den Bürgen oder die Versicherung halten. Hier ist allerdings Verhandlungsgeschick gefragt.

Sind einmal die Kosten explodiert oder wird der Umzugstermin erneut verschoben, ist der Ärger meist groß. An wen können sich Betroffene in diesen Situationen richten und wie genau sollten sie handeln?

Jörg Schmidt: Mieter sollten sich beispielsweise vorher mit dem Vermieter offen und klar darüber austauschen, warum man das Mietverhältnis kündigt und nach Möglichkeiten fragen, ob man ein oder zwei Monate länger in der Wohnung bleiben könnte, als es der Ablauf der Kündigungsfrist eigentlich vorsieht.

Ich kann aus Erfahrung sagen, dass die Mandanten, die sich rechtzeitig sowie offen und ehrlich gegenüber ihren Vermietern offenbaren, meist mit deren Entgegenkommen rechnen können. Zögert man diese notwendigen Schritte jedoch bis zum Letzten hinaus, ist meist nichts mehr zu machen. Im Übrigen ist es am besten, entweder einen beratenden Anwalt oder zumindest eine Verbraucherschutzorganisation möglichst frühzeitig in das Geschehen einzubinden, damit auch in dieser Situation noch das Bestmögliche für den Bauherren erreicht werden kann. Denn zaubern können leider auch wir Anwälte nicht.

Das Interview führte Celina Gruber.

Mindestlohn steigt auf 9,50 Euro

(05.01.2021) Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro je Stunde. Der DGB setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass der Mindestlohn zukünftig armutsfest wird. Die im vergangenen Jahr erzielten Erhöhungsschritte bis zum Juli 2022 auf dann 10,45 Euro zeigen in die richtige Richtung. Es bleibt jedoch dabei, dass es eine einmalige Anhebung durch den Gesetzgeber auf 12 Euro braucht.

Quelle: IBR News
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Anwaltskammer bei Zulassung als Syndikusanwalt beweispflichtig

(23.12.2020) Eine Rechts­an­walts­kam­mer muss dar­le­gen und be­wei­sen, dass die Vor­aus­set­zun­gen der von ihr er­teil­ten Zu­las­sung vor­lie­gen. An­de­ren­falls wird der Zu­las­sungs­be­scheid auf­ge­ho­ben. Mit die­sem Ur­teil vom 26.11.2020 hat der Bun­des­ge­richts­hof seine Recht­spre­chung zur Zu­las­sung von Syn­di­kus­rechts­an­wäl­ten fort­ge­setzt.

Quelle: IBR News
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Bundesrat macht Weg frei für höhere Anwaltsgebühren

(21.12.2020) Der Bun­des­rat hat am 18.12.2020 zahl­rei­che Er­hö­hun­gen im Be­reich der Jus­tiz­kos­ten ge­bil­ligt. Damit kön­nen in Kürze Rechts­an­walts­ge­büh­ren, Sach­ver­stän­di­gen- und Dol­met­scher­ho­no­ra­re, Schöf­fen- und Zeu­gen­ent­schä­di­gun­gen sowie Ge­richts­ge­büh­ren stei­gen. Die An­walt­schaft zeigt sich über die erste An­pas­sung seit mehr als sie­ben Jah­ren er­leich­tert. Die Än­de­run­gen sol­len zum 01.01.2021 in Kraft tre­ten.

Quelle: IBR News
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Anwalts-Besuche im Lockdown

(16.12.2020) Der „Lock­down light“ wird zum „Lock­down“. Die Co­ro­na-Schutz-Maß­nah­men wer­den ver­schärft, in ei­ni­gen Re­gio­nen dür­fen die Men­schen ihre Woh­nun­gen nur in drin­gen­den Fäl­len ver­las­sen. Ein Ter­min mit der Rechts­an­wäl­tin oder dem Rechts­an­walt muss immer ein drin­gen­der Fall blei­ben, mahnt der Deut­sche An­walt­ver­ein (DAV). Wer auf dem Weg dort­hin kon­trol­liert werde, müsse nicht sagen, warum er eine Kanz­lei auf­sucht.

Quelle: IBR News
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Verjährung von Schadensersatz gehemmt: Auch Vorschussanspruch verjährt nicht!

(15.12.2020) Die Hemmung der Verjährung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen des Mangels eines Werks erstreckt sich auch auf einen Vorschussanspruch. Diese Hemmung ist auch dann nicht auf die Höhe des Schadensersatzanspruchs beschränkt, wenn dessen Verjährungshemmung durch die Geltendmachung einer Aufrechnung des Anspruchs im Prozess herbeigeführt wurde. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem heute veröffentlichten Urteil vom vom 19.11.2020 (VII ZR 193/19) entschieden.

Quelle: IBR News
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Verbraucherfreundliche Regeln für "Legal Tech"

vzbv veröffentlicht Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt

(09.12.2020) Mithilfe von Legal-Tech-Angeboten können Verbraucherinnen und Verbraucher einfach Ansprüche geltend machen, zum Beispiel im Bereich der Fahr- und Fluggastrechte oder im Wohnraummietrecht. Sie müssen dafür aber Abzüge in Kauf nehmen: Durch die Inanspruchnahme eines Legal-Tech-Angebots müssen Verbraucher einen erheblichen Anteil an ihren berechtigten Ansprüchen im Erfolgsfall an den Legal-Tech-Anbieter abgeben.

Quelle: IBR News
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