Baurecht

Urteilsentwurf versehentlich versendet: Richterin wegen Befangenheit abgelehnt

(26.06.2025) Der versehentliche Versand eines unterschriebenen Urteilsentwurfs mit bereits ausformuliertem Tenor zugunsten des Klägers kann – trotz Klarstellung – genügen, um Zweifel an der Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Laut OLG Frankfurt a. M. kann dadurch der Eindruck entstehen, das Gericht habe sich in der Sache bereits festgelegt.

Quelle: IBR News
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Kein Widerrufsrecht bei Maßanfertigung

(24.06.2024) Eine Münchnerin trat über die Plattform „My-Hammer“ mit einer Schreinerei aus Oberbayern in Kontakt wegen der Anfertigung eines Schlafzimmerschrankes. Bei einem Termin in der Wohnung der Münchnerin mit einem Mitarbeiter der Schreinerei nahm dieser Maß, zudem wurden Ausführung und Größe des Schranks, die Zahl der Türen, eine Fernseheinfassung, die Fernsehanschlüsse, Verblendung bis zur Decke und Ausschnitt des Teppichbodens besprochen und ein Angebot mit Entwürfen erstellt. Am 07.05.2024 beauftragte die Münchnerin die Schreinerei per Mail mit der Herstellung und Montage des Schrankes zu einem Preis von 4.149 Euro netto.

Quelle: IBR News
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