Baurecht

Zustellung demnächst: Fehler des Zustellers sind Fehler des Gerichts

(11.11.2024) Haftungsfall knapp vermieden: In der Klageschrift stand eine veraltete Adresse, woraufhin der Postbote zunächst an einen Dritten vor Ort zustellte. Laut OLG war die Partei für die gesamte Verzögerung verantwortlich, aber der BGH entschied, dass der Fehler des Zustellers dem Gericht zugerechnet wird.

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Großraum- und Schwertransporte: Bundeskabinett beschließt Novelle zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren

(08.11.2024) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beschleunigt und vereinfacht die Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten (GST). Dazu hat das BMDV eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) auf den Weg gebracht, die am 06.11.2024 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

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Keine Sportwettvermittlungsstelle in der Nähe einer Grundschule

(06.11.2024) Der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteilen vom 5. November 2024 die Berufungen einer Wettveranstalterin und der Betreiberin einer Wettvermittlungsstelle in Hannover gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover (Az.: 10 A 4968/21), mit der dieses die Klagen auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb der Wettvermittlungsstelle abgewiesen hatte, zurückgewiesen (Az.: 10 LC 13/24 und 10 LC 14/24).

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Gesetzentwurf zu Planungsverfahren verhalten bewertet

(05.11.2024) Überwiegend verhalten bei prinzipieller Zustimmung haben Experten einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren (20/11980) bei einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat bewertet. Darin soll die Bedeutung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung dadurch hervorgehoben werden, dass sie im Verwaltungsverfahrensgesetz in einem eigenen Paragrafen normiert wird. Überdies geht es um die Vorgabe einer digitalen Übermittlung von Inhalt und Ergebnis von den Vorhabenträgern an Behörden und betroffene Öffentlichkeit.

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Gefahrstoffverordnung im Bundesrat: Keine Entwarnung beim Umgang mit Asbest

Baugewerbe kritisiert fehlende Beteiligung des Bauherren

(29.10.2024) Der Bundesrat hat am 18. Oktober über die Novellierung der Gefahrstoffverordnung abgestimmt: Er ist in die richtige Richtung gegangen – aber nicht weit genug. Leider sind die Länder den Änderungsvorschlägen, die jeweils eine stärkere Verantwortung des Veranlassers von Baumaßnahmen forderten, nicht gefolgt. In einer Entschließung fordern sie gleichzeitig die Bundesregierung zur Prüfung auf, ob nicht doch eine anlassbezogene Asbesterkundung durch die Bauherren angezeigt ist.

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Übergabe angepasster Bauablaufpläne ist keine Bauzeitanordnung!

(28.10.2024) Eine Anordnung i.S.d. § 2 Abs. 5 VOB/B erfordert eine rechtsgeschäftliche Erklärung des Auftraggebers, mit der einseitig eine Änderung der Vertragspflichten des Auftragnehmers herbeigeführt werden soll. Liegt eine Störung des Vertrags aufgrund einer Behinderung vor, die faktisch zu einer Bauzeitverzögerung führt, und teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Behinderungstatbestand und die hieraus resultierende Konsequenz mit, dass die Leistungen derzeit nicht erbracht werden können, liegt nach diesem Maßstab keine Anordnung …

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Anhörung zur Novellierung des Baugesetzbuches

(22.10.2024) Um die Novellierung des Baugesetzbuches geht es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Montag, 11. November 2024, von 14.30 bis 16.30 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600. Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (20/13091). Darin ist vorgesehen, die mit dem Baulandmobilisierungsgesetz im Jahr 2021 eingeführten Instrumente weiterzuentwickeln und gegebenenfalls zu verlängern, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, schneller planen und bauen zu können sowie mehr Klimaschutz und Klimaanpassung zu erreichen. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten sollen Erweiterungen von Gebäuden, insbesondere Aufstockungen, möglich werden, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss. Außerdem soll leichter verdichtet gebaut werden können, zum Beispiel in zweiter Reihe in Höfen oder Gärten. Die kommunalen Vorkaufsrechte werden verbessert.

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"Für einen Abschluss braucht es erstmal ein verhandlungsfähiges Angebot

Dritte Tarifrunde im Gebäudereinigungs-Handwerk am 24. Oktober

„Jetzt können die Arbeitgeber zeigen, wie wichtig ihnen ihre Mitarbeiter*innen wirklich sind. Sie müssen dazu nur ein Angebot vorlegen, das auch verhandlungsfähig ist.“ Das sagt Ulrike Laux, im Vorstand der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt zuständig für das Gebäudereinigungs-Handwerk, im Vorfeld der dritten Tarifverhandlungsrunde am Donnerstag, 24. Oktober, am Flughafen in Frankfurt am Main.

Quelle: IBR News
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