(17.01.2018) Der Besteller genügt den Anforderungen an ein hinreichend bestimmtes Mangelbeseitigungsverlangen, wenn er die Erscheinungen, die er auf vertragswidrige Abweichungen zurückführt, hinlänglich deutlich beschreibt. Er ist nicht gehalten, die Mangelursachen im Einzelnen zu bezeichnen (sog. Symptomtheorie). Stellt ein Privatgutachter …
Quelle: IBR News
Link: Klimaanlage fällt regelmäßig aus: Mangel hinreichend deutlich beschrieben!
