Baurecht

Wasserschaden in unbewohnter Wohnung: Entfällt die Haftung des Installateurs?

(16.02.2018) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in seinem heute veröffentlichten Urteil mit der Beantwortung der befasst, ob die Haftung eines mit der Ausführung von Sanitär- und Heizungsarbeiten beauftragten Unternehmers für einen Wasserschaden deshalb entfällt, weil der auf Mallorca lebende Auftraggeber die Wohnung nicht mehrmals wöchentlich kontrolliert hat. Die Vorinstanzen haben die Klage des Auftraggebers abgewiesen. Nach Ansicht des BGH …

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Eigentümergemeinschaft scheitert mit Klage gegen Verlängerung der Start- und Landebahn von Airbus

(15.02.2018) Eine Eigentümergemeinschaft ist mit ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur – seit über 10 Jahren fertiggestellten – Verlängerung der Start- und Landebahn von Airbus in Finkenwerder unter Enteignung ihres Grundstücks gescheitert. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die Klage wegen Rechtsmissbrauchs als unzulässig abgewiesen. Denn die Eigentümerstellung der Kläger sei allein deshalb begründet worden, um ein ansonsten nicht vorhandenes Klagerecht gegen das Vorhaben zu erwirken (Urteil vom 12.02.2018, Az.: 15 K 6234/17).

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Kündigung wegen mehr als zweijähriger Freiheitsstrafe rechtens

(12.02.2018) Ein Arbeitgeber kann das Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitnehmer kündigen, der eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren zu verbüßen hat und dessen vorzeitige Entlassung nicht sicher erwartet werden kann. Dies hat das LAG mit einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 21.11.2017 entschieden. Ein Vergleich mit dem gesetzlich geregelten Ruhen eines Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit sei nicht gerechtfertigt, da dies dem Schutz der Familie diene, befand das Gericht (Az.: 8 Sa 146/17).

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Baugewerbe: Mittelständische Bauunternehmen leiden unter Illegalität und mafiösen Strukturen

(01.02.2018) Zu der gestern durchgeführten bundesweiten Großrazzia gegen illegale Beschäftigung erklärte der Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein: „Die deutsche mittelständische Bauwirtschaft mit ihren mehreren zehntausend Betrieben leidet unter illegaler Beschäftigung und ihren mafiösen Strukturen. Wir fordern daher, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit endlich personell und finanziell ausreichend auszustatten, um Großbaustellen und verdächtige Firmen häufiger kontrollieren zu können.“

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BRAK: Rechtsanwälte sollen alte beA-Client Security deaktivieren

(30.01.2018) Als eine Konsequenz aus dem beAthon-Sicherheitsdialog hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Anwälte aufgefordert, die alte beA-Client Security zu deaktivieren. Dies geht aus einer Pressemitteilung der BRAK vom 26.01.2018 hervor. Wegen der Verwendung alter JAVA-Bibliotheken berge der alte Client ein Risiko für einen externen Rechnerangriff.

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Überwachung am Arbeitsplatz: Bundesarbeitsgericht stoppt Totalüberwachung

(26.01.2018) Arbeitnehmer werden heute auf vielfältige Weise kontrolliert. So darf der Arbeitgeber unter Umständen ihre Emails lesen, ihre Browserdaten werden geprüft, Kameras überwachen Arbeitsabläufe und Maschinen registrieren, wann und wie oft sie bedient werden. Es gibt Software-Programme, die Eingaben auf der Computer-Tastatur überwachen und registrieren. Telefondaten über Gesprächszeiten und Gesprächspartner werden überprüft. Im Extremfall rücken sogar Detektivbüros an. Aber: Nicht alles ist erlaubt, und manches ist nur mit Einschränkungen und unter engen Voraussetzungen zulässig.

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VGH Hessen versagt Erstattung von Aufwendungen für Schallschutz gegen Fluglärm

(25.01.2018) Zwei Grundstückseigentümer aus Frankfurt am Main bleiben auf den ihnen für bauliche Schallschutzmaßnahmen gegen Fluglärm entstandenen Kosten sitzen. Ihre Klagen auf Erstattung der Aufwendungen hatten vor dem Verwaltungsgerichtshof Hessen in Kassel keinen Erfolg. Die Schallschutzmaßnahmen hatten den von landenden Flugzeugen auf der Landebahn Nord-West des Flughafens ausgehenden Lärm von den Wohnhäusern der Kläger abhalten sollen (Urteile vom 23.01.2018, Az.: 9 A 1852/14/.T und 9 A 814/13.T).

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DAV fordert vor Start des beA vollständige Fehlerbeseitigung

(23.01.2018) Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) darf erst an den Start gehen, wenn die Technik das Anwaltsgeheimnis zuverlässig schützt und den Anwälten eine gute verlässliche Bedienung gewährleistet. Dies forderte der Deutsche Anwaltverein (DAV) anlässlich seines Symposions „beA – Wie geht es weiter?“ im DAV-Haus am 22.01.2018. Die Fehler müssten genau analysiert und vollständig beseitigt werden. Der DAV hält fest, dass die gesetzlich vorgesehene passive Nutzungspflicht für Anwälte bis zum endgültigen Start des beA nicht besteht.

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