Baurecht

Neue Preise für ibr-online und vpr-online ab 01.01.2026

(10.11.2025) Der erneute Anstieg des allgemeinen Preisniveaus macht eine Anhebung unserer Preise für die ibr-online und vpr-online Einzelplatz-Abos ab dem kommenden Jahr unumgänglich.

Für Rechnungen, die ab dem 01.01.2026 ausgestellt werden, gelten deshalb folgende neue Halbjahresbezugs-Preise:

ibr-online Einzelplatz: 285,00 Euro;
für Bezahl-Abonnenten der IBR: 160,00 Euro;
vpr-online Einzelplatz: 195,00 Euro.

VPB: „Weiße Wanne“ erfordert Qualität, Sachverständige weisen den Weg

(05.11.2025) Wenn es an die technische Seite des künftigen Eigenheims geht, werden viele private Bauherren erstmals mit dem Begriff „Weiße Wanne“ konfrontiert. Es handelt sich dabei um eine wasserundurchlässige Stahlbetonkonstruktion, die das Haus an der Bodenplatte und den Außenwänden des Kellergeschosses gegen Grund- und Sickerwasser abdichtet. Bei der „Weißen Wanne“ bildet die tragende Stahlbetonkonstruktion zugleich das abdichtende Element. Zusätzliche Abdichtungsschichten gibt es nicht.

(30.10.2025) Am 29.10.2025 haben sich Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder und sein dänischer Amtskollege Thomas Danielsen in einer gemeinsamen Videokonferenz über den Stand der Bauarbeiten zur Festen Fehmarnbeltquerung und zur deutschen Schienenhinterlandanbindung ausgetauscht.

Klarheit bei der Heizkostenabrechnung von gebläseunterstützten Heizkörpern

(30.10.2025) Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und der Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement (bved) haben ein gemeinsames Informationsblatt veröffentlicht, das Kriterien für die Installation und den Betrieb von gebläseunterstützten Heizkörpern nach DIN EN 16430 festlegt. Ziel ist es, die Ausstattung mit Heizkostenverteilern nach DIN EN 834 rechtssicher zu ermöglichen und gleichzeitig die technische Basis für den effizienten Betrieb von Wärmepumpen zu schaffen.

Bundestariftreuegesetz: BVDM kritisiert Eingriff in Tarifautonomie und unverhältnismäßige Bürokratie

(31.10.2025) Anfang November befasst sich der Bundestag mit dem Entwurf des Bundestariftreuegesetzes. In einer Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales lehnt der Bundesverband Druck und Medien e. V. (BVDM) den Entwurf als inakzeptablen Eingriff in die Tarifautonomie und unverhältnismäßig bürokratisch ab. Auch die mit der geplanten Tariftreueregelung verbundene Benachteiligung von im Inland produzierenden Unternehmen ist aus Sicht des BVDM nicht hinnehmbar.

NRW plant landesweit zuständige Vergabekammer

(30.10.2025) Die Landesregierung ist aktuell mit dem Vorhaben befasst, die Vergabekammern Rheinland (angesiedelt bei der Bezirksregierung Köln) und Westfalen (angesiedelt bei der Bezirksregierung Münster) zu einer landesweit zuständigen Vergabekammer Nordrhein-Westfalen (angesiedelt bei der Bezirksregierung Münster) zusammenzulegen.

VPB: Nutzen und Grenzen der Symptomtheorie des BGH

(30.10.2025) Fast alle privaten Bauherren sind bautechnische Laien. Damit diese ihre Ansprüche auf ein mangelfreies Bauwerk effektiv geltend machen können, hilft ihnen die sogenannte Symptomrechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). „Bauherren müssen ihre Ansprüche nicht auf einen konkreten Mangel stützen, sie können stattdessen auf die sichtbaren Symptome wie Risse oder Feuchtigkeit am Bauwerk verweisen“, erläutert Peter Reinwald, Mitglied im Bundesvorstand des Verbands Privater Bauherren e.V. (VPB) und Regionalbüroleiter Marburg. Damit gelten alle baulichen Zustände, die für diese Erscheinung ursächlich sind, als vertragswidrig und nach Abnahme als mangelhaft gerügt. „Bis zur Abnahme sollten Bauherren nur die Symptome benennen“, rät Reinwald. So lasse sich eine möglicherweise falsche Ursachenzuordnung vermeiden. „Der Unternehmer könnte sich andernfalls darauf berufen, er habe die vorgegebene Ursache beseitigt.“

DAV: Anwaltliche Vertretung weiterhin ab Streitwerten von 5.000 Euro

Verbraucherschutz und Effizienz der Justiz stehen auf dem Spiel

(30.10.2025) Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert im Sinne des Verbraucherschutzes und der Effizienz gerichtlicher Verfahren, an der Schwelle von 5.000 Euro für den Anwaltszwang festzuhalten, selbst wenn der Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte auf 10.000 Euro erhöht werden sollte. Der DAV appelliert für eine entsprechende Anpassung von § 78 ZPO in Gestalt einer Entkopplung von Anwaltszwang und Zuständigkeitsstreitwert.

Quelle: IBR News
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