(30.01.2026) Die Bundesregierung will das starre Modell des 8-Stunden-Tages lockern und Unternehmen wie Beschäftigten mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit ermöglichen. Bereits im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, statt einer täglichen nur eine wöchentliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz zu regeln. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), begrüßt den Vorstoß und sieht darin einen wichtigen Schritt hin zu einer zeitgemäßen Arbeitszeitgestaltung auf Baustellen:
Betriebsratswahl: Erfordernis einer Frist/Stichtagsregelung bei schriftlicher oder Umlaufabstimmung
Die Arbeitnehmer eines qualifizierten Betriebsteils können die Teilnahme an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb nach § 4 Abs. 1 Satz 2 BetrVG formlos beschließen. Soll über die Wahlteilnahme schriftlich oder im Umlaufverfahren abgestimmt werden, muss für die...
