BAG Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags – Sozialkassenverfahren des Baugewerbes (AVE VTV 2014)

Okt. 4, 2016 | Bau- und Architektenrecht

(04.10.2016) Die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 17. März 2014 ist mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 5 TVG a.F. unwirksam. Zwar hat sich die zuständige Ministerin für Arbeit und Soziales mit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) befasst, jedoch war die nach damaligem Rechtsstand erforderliche 50%-Quote nicht erreicht.

Quelle: IBR News
Link: BAG Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags – Sozialkassenverfahren des Baugewerbes (AVE VTV 2014)

Ähnliche Beiträge

Erprobung von Online-Verfahren an Amtsgerichten

(13.11.2025) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am 12.11.2025 den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes "zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit" (21/1509) beschlossen. Für den Entwurf in...

BVMB: Gemeinsamer Einsatz für eine starke Schiene

Verband und Bahn im aktiven Dialog - mehr Qualifizierung und klare Entscheidungen (13.11.2025) Die mittelständische Bauwirtschaft steht bereit, gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG und der DB InfraGO AG das deutsche Schienennetz zu modernisieren und fit für die Zukunft...