Außerordentliche Kündigung einer Führungskraft nach Freigabe von Anträgen auf Elternzeit

Feb. 5, 2026 | Arbeitsrecht

Eine Führungskraft ist aufgrund ihrer arbeitsvertraglichen Loyalitäts- und Rücksichtnahmepflichten gehalten, personelle Maßnahmen zu unterlassen (hier: Freigabe von Anträgen auf Elternzeit), die geeignet sind, die Verhandlungsposition der Arbeitgeberseite gegenüber den von einer Umstrukturierung betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verschlechtern.

Ähnliche Beiträge

Schattenspiel am Dach: Solaranlage verliert, Kiefer gewinnt

(18.03.2026) Wenn ein großer Baum eine Photovoltaikanlage verschattet, kollidieren Naturschutz und Klimaschutz. Das VG Berlin hat nun entschieden, dass der Baum stehen bleiben darf. Dass die Solaranlage dadurch unwirtschaftlicher werde, sei hinzunehmen.

Ruhe des Nachbarn geht dem Wunder der Geburt vor

(18.03.2026) Ein neues Geburtshaus in Trier bangt nach einem Rechtsstreit um seine Zukunft: Die Einrichtung darf ihren großen Geburtsraum nach der Klage eines Nachbarn wegen angeblich lauter Schreie von Gebärenden nicht mehr für Entbindungen nutzen.

Bahnbauer fordern bessere Vorbereitung von Projekten

BVMB-Umfrage zu Brücken- und Ingenieurbau bei der Deutschen Bahn (18.03.2026) Die Deutsche Bahn ist der größte Auftraggeber in der deutschen Bauwirtschaft - und steht mit ihrem Schienennetz unter enormem Sanierungsdruck. Milliardeninvestitionen allein werden jedoch...