Ausdrückliche Bezugnahme schließt konkludente Betriebsvereinbarungsoffenheit aus

Juli 1, 2026 | Arbeitsrecht

Es ist nicht von einer konkludent vereinbarten Betriebsvereinbarungsoffenheit vertraglicher Absprachen auszugehen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich Vertragsbedingungen vereinbaren, die unabhängig von einer im Betrieb geltenden normativen Ordnung Anwendung finden sollen.

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