Aufwandsentschädigung von 5 € pro Stunde ist kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt

Apr. 1, 2025 | Arbeitsrecht

Wer in einem gemeinnützig geführten Museum tätig wird und dafür 5 € pro Stunde erhält, übt eine ehrenamtliche Tätigkeit aus ideellen Zwecken aus. Bei der Zahlung handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung und kein Arbeitsentgelt, für welches Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten wären. 

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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