Wer in einem gemeinnützig geführten Museum tätig wird und dafür 5 € pro Stunde erhält, übt eine ehrenamtliche Tätigkeit aus ideellen Zwecken aus. Bei der Zahlung handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung und kein Arbeitsentgelt, für welches Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten wären.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Aufwandsentschädigung von 5 € pro Stunde ist kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt
