(18.02.2026) Ein Ehemann meldete nach der Trennung von seiner Frau Eigenbedarf für ein gemeinsames Haus an, das seine Schwiegermutter zur Miete bewohnt. Das OLG verpflichtete die Ehefrau, an der Kündigung mitzuwirken. Nun muss es erneut prüfen, ob der Mann einen Anspruch aus § 745 Abs. 2 BGB hat. Der BGH hat die Sache zurückverwiesen.
5 AZR 65/25
Anforderungen an die Ersatzzustellung nach § 180 ZPO
