Auch beim BFH: Word-Datei in E-Akte unzulässig

Sep. 24, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(24.09.2024) Rechts­an­wäl­te und Steu­er­be­ra­ter müs­sen wis­sen, wel­ches Da­tei­for­mat vor­ge­schrie­ben ist. Für Ver­fah­ren mit E-Akte hat sich der BFH nun dem BAG und BGH darin an­ge­schlos­sen, dass eine Word-Datei nicht die Form wahrt. Ob das bei Ver­fah­ren mit Pa­pier­ak­te an­ders sein könn­te, ließ er offen.

Quelle: IBR News
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