(26.02.2026) Eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft darf im Berliner Ilsekiez vorerst nicht mit einem Neubau beginnen. Das VG Berlin hält die erteilte Ausnahmegenehmigung für rechtswidrig, weil zunächst die Auswirkungen auf geschützte Arten geprüft werden müssten.
5 AZR 65/25
Anforderungen an die Ersatzzustellung nach § 180 ZPO
