Architekt muss sich (auch) um bergbaurechtliche Problematik kümmern!

Okt. 4, 2016 | Mietrecht

OLG Köln, Urteil vom 21.07.2016 – 7 U 17/15

Quelle: IBR News Mietrecht
Link: Architekt muss sich (auch) um bergbaurechtliche Problematik kümmern!

Ähnliche Beiträge

Mietrechtsreform dringend notwendig

Regulierung von Möblierung und Schonfristzahlung zentral für wirksamen Mieterschutz (29.04.2026) Anlässlich der heutigen Befassung des Bundeskabinetts mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraumiete" fordert der Deutsche...

8 AZR 49/25

Kopftuchverbot für Luftsicherheitsassistentinnen

2 AZR 51/25

Wartezeitkündigung - Hinweisgeber - Weiterbeschäftigung