Arbeitsrecht
Berichtigung bei fehlenden formellen Voraussetzungen für eine Vergleichsfeststellung nach § 278 Abs. 6 ZPO
Liegen die formellen Voraussetzungen für eine Vergleichsfeststellung nach § 278 Abs. 6 ZPO nicht vor, ist der dennoch erfolgte Vergleichsbeschluss unrichtig, kommt nach § 278 Abs. 6 S. 3 ZPO i.V.m. § 164 Abs. 1 ZPO eine Berichtigung in Betracht. Es kommt nicht darauf an, was die Parteien außergerichtlich miteinander vereinbart haben.
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Bei bewilligter PKH kann die Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten nicht wegen Mutwilligkeit verweigert werden
Wegen Mutwilligkeit i.S.v. § 114 Abs. 2 ZPO kann PKH insgesamt abgelehnt werden, nicht aber bei grundsätzlicher Bewilligung allein die Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten. In Nichtanwaltsprozessen richtet sich die Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten bei grundsätzlich bewilligter PKH allein nach § 121 Abs. 2 ZPO und damit nach dem Kriterium der Erforderlichkeit der Beiordnung. Die Frage der Erforderlichkeit darf nicht ausschließlich auf eine Beurteilung des Verhältnisses von Streitwert und Kostenrisiko reduziert werden.
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Kita- und Schulassistenz als Tendenzträger?
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kita- oder Schulassistenz sind dann keine Tendenzträger, wenn sie sie zwar Entscheidungen über Hilfemaßnahmen für die betreuten Kinder selbständig treffen können, diese aber nur in Abstimmung mit den jeweiligen Gesamt-, Hilfe- und Teilhabeplänen sowie mit den jeweiligen Lehrern umsetzen können.
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Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer durch den Arbeitgeber
Hat der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer von den Einkünften des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, kann er bis zur Inanspruchnahme durch das Finanzamt vom Arbeitnehmer Freistellung von etwaigen Nachforderungen verlangen und nach Inanspruchnahme die Erstattung der gezahlten Lohnsteuern im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs. Die Regresspflicht des Arbeitnehmers besteht unabhängig davon, ob der Arbeitgeber freiwillig oder auf Grund eines Haftungsbescheids die Steuernachforderung für den Arbeitnehmer erfüllt.
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Welche Unterlagen dürfen im Rahmen eines Konkurrentenstreitverfahrens an das zuständige Gericht übersendet werden?
Die Klage der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover gegen eine datenschutzrechtliche Verwarnung hatte Erfolg: Die Universität durfte im Rahmen eines Konkurrentenstreitverfahrens alle das Auswahlverfahren betreffenden Unterlagen ungeschwärzt an das zuständige Gericht übersenden.
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Auch wenn „freie Mitarbeit“ vereinbart ist, kann die Tätigkeit eine abhängige Beschäftigung sein
Die Tätigkeit einer Koordinatorin eines Jazzclubs, die in die Organisation und den Betrieb des Clubs eingegliedert ist und kein wesentliches eigenes Unternehmerrisiko trägt, ist eine abhängige und damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, auch wenn vertraglich eine freie Mitarbeit vereinbart ist.
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Betriebsratswahl bei ausländischer Fluggesellschaft
Das LAG Berlin-Brandenburg hat in einem Verfahren auf Einstweiligen Rechtsschutz den Antrag auf vorläufige Untersagung wahlvorbereitender Maßnahmen für die geplante Betriebsratswahl des am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) stationierten Flugpersonals einer maltesischen Fluggesellschaft zurückgewiesen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Schreiben, E-Mail oder Telefax im Arbeitsverhältnis – Wann ist welche Form wichtig, wann gehen die Erklärungen zu und wie lässt sich der Zugang beweisen? (Windeln/de Kruijff, ArbRB 2023, 118)
Der nachfolgende Beitrag stellt zunächst dar, dass einige Erklärungen im Arbeitsverhältnis bestimmten Formerfordernissen unterliegen. Sodann wird untersucht, wann ausgewählte Erklärungen zugehen und wie sich dies im Streitfall beweisen lässt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Urlaubslisten eines Unternehmens sind keine Geschäftsgeheimnisse
Einer juristischen Person stehen datenschutzrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche wegen der Verwendung von Daten aus Personalakten ihrer Mitarbeiter nicht zu. Urlaubslisten eines Unternehmens stellen keine Geschäftsgeheimnisse dar.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Keine PKH ohne Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Wenn bis zum Abschluss des Verfahrens keine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt wurde, kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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