Arbeitsrecht

Tarifvertragsauslegung: Verständnis des Begriffs „gearbeitet“ in § 10 Nr. 4.4 MTV

Arbeitstage, an denen ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt und zugleich von der Arbeitspflicht freigestellt ist, sind nicht als „gearbeitet“ i.S.d. § 10 Nr. 4.4 Satz 1 MTV zu werten. Das ergibt sich aus der Auslegung der Tarifnorm. Eine Freistellung von der Arbeitspflicht im Rahmen eines „Modells zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit“ steht nicht Zeiten tatsächlich geleisteter Arbeit gleich.

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Anspruch auf tarifvertragliche Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase einer Altersteilzeit

Arbeitnehmer, die sich zu dem in § 2 Abs. 1 TV Corona-Sonderzahlung festgelegten Stichtag am 1.10.2020 in der Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit befanden, können die Corona-Sonderzahlung beanspruchen. Der Tarifwortlaut bietet keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Corona-Sonderzahlung Beschäftigten vorbehalten sein soll, die – anders als Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell – eine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht haben und dabei durch die Corona-Pandemie bedingten Belastungen am Arbeitsplatz ausgesetzt waren.

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Übertragung von gesetzlichem und tariflichem Urlaub bei Erkrankung des Arbeitnehmers

§ 26 Abs. 2 a) TVöD-VKA findet auf den gesetzlichen Mindesturlaub keine Anwendung, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des gesetzlichen Übertragungszeitraums krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist. § 7 Abs. 3 BUrlG ist unionrechtskonform dahin auszulegen, dass der gesetzliche Urlaub nicht verfällt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahrs und/oder des Übertragungszeitraums krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist und es ihm deshalb nicht möglich ist, den Urlaub zu nehmen.

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Aktualisierte FAQ-Listen zur Energiepreisbremse für Strom und Gas

Seit März 2023 greift die Energiepreisbremse für Strom und Gas, die zum Ende des vergangenen Jahres beschlossen wurde. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat dazu FAQ-Listen veröffentlicht, die am 25.7.2023 aktualisiert wurden. Dabei geht es auch um die Erklärung zur Arbeitsplatzerhaltungspflicht bzw. die Erklärung über das Nicht-Zustandekommen einer Kollektivvereinbarung.

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Kein Arbeitslosengeld für Lkw-Fahrer bei fahrlässig verschuldetem Führerscheinentzug

Von grober Fahrlässigkeit im Sinne des Sperrzeitrechts ist auszugehen, wenn einem Berufskraftfahrer wegen wiederholter Verkehrsverstöße die Fahrerlaubnis entzogen wird, da diese Rechtsfolge bei einfachster Betrachtung erkennbar ist. Die irrtümliche Annahme des Arbeitslosen, ein älterer Punkt sei inzwischen verfallen, so dass der neu hinzugetretene Punkt nicht unmittelbar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen würde, ist insoweit irrelevant.

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Notdienstregelung im Rahmen von Streikmaßnahmen bei der Technikgesellschaft des Universitätsklinikums Heidelberg

Das LAG Baden-Württemberg hat der Berufung von ver.di im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes über eine Notdienstregelung für einen von der Gewerkschaft für insgesamt sechs Tage im Juli 2023 angekündigten Streik teilweise stattgegeben. Der Notdienst kann danach auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

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Fristlose Kündigung nach sexueller Belästigung auf der Weihnachtsfeier

Auch auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier gibt es keinen Freifahrtschein für sexuell belästigende Äußerungen gegenüber Kolleginnen. Es handelt sich um Verletzungen der vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 3 AGG, die eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich rechtfertigen können. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist kann dem Arbeitgeber unzumutbar sein.

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Faschismusvergleich: Kündigung der Referentin für Rundgangführungen in der KZ-Gedenkstätte Dachau wirksam

Das LAG München hat die Kündigung einer Referentin für Rundgangführungen in der KZ-Gedenkstätte Dachau für wirksam erklärt. Die Referentin hatte auf einer Anti-Coronamaßnahmen-Demonstration dem Staat faschistoide Tendenzen unterstellt.

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