Arbeitsrecht

Keine Entgeltfortzahlung bei COVID-19 wegen unterlassener Impfung?

Ein Verschulden der Arbeitsunfähigkeit durch einen nicht geimpften Arbeitnehmer iSv. § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG ist nicht anzunehmen, wenn die Corona-Infektion durch die Inanspruchnahme der empfohlenen Schutzimpfung nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte verhindert werden können. Ein an COVID-19 erkrankter Arbeitnehmer ist infolge Krankheit dabei objektiv an seiner Arbeitsleistung verhindert, auch wenn er sich in Quarantäne begeben muss (Ausnahme: Homeoffice). Die erforderliche Monokausalität iSv. § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG ist gegeben, wenn die behördlich angeordnete Quarantäne Folge einer Arbeitsunfähigkeit ist.

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Unerlaubte Verwendung von Fotos mit Abbildungen des Arbeitnehmers nach Beendigung dessen Arbeitsverhältnisses

Das LAG Baden-Württemberg hat einem ehemaligen Arbeitnehmer wegen der Verwendung von Video- und Fotoaufnahmen mit Abbildungen von ihm durch ein Unternehmen der Werbetechnikbranche über einen Zeitraum von 9 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinweg Schadensersatz iHv 10.000 € zugesprochen.

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Antidiskriminierungsbeauftragte will Schutz vor digitaler Diskriminierung ausweiten

Algorithmische Entscheidungen werden zunehmend bei Bewerbungsverfahren oder Wohnungsvergaben eingesetzt. Wer diskriminiert wurde, kann das oft nicht nachweisen. Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman schlägt daher Auskunftspflichten und die Einrichtung einer Schlichtungsstelle vor.

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Datenschutzkonferenz veröffentlicht Anwendungshinweise zum Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) hat Anwendungshinweise zu dem Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework veröffentlicht. Das Dokument enthält einerseits Informationen für die Datenexporteure, also die Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter, die Daten in die USA übermitteln. Andererseits erfahren betroffene Personen, welche Rechtsschutz- und Beschwerdemöglichkeiten sie haben.

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Hausverbot gegen Betriebsratsvorsitzenden rechtswidrig

Die Verweigerung des Zutritts des Betriebsratsvorsitzenden zum Betrieb durch Ausspruch eines Hausverbots stellt eine Behinderung der Betriebsratsarbeit dar. Nach den Vorgaben des BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Bei ganz gravierenden Pflichtverletzungen muss der Arbeitgeber selbst einen Antrag auf vorläufige Untersagung der Ausübung des Betriebsratsamts beim Arbeitsgericht stellen.

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