Arbeitsrecht

Ministertreffen statt Fortbildung: Außerordentliche Kündigung eines Amazon-Betriebsratsmitglieds wirksam

Reist ein Mitglied des Betriebsrats ohne Wissen des Arbeitgebers mit einem von diesem zur Verfügung gestellten Mietwagen zu einem gewerkschaftlich organisierten Beratungstreffen mit dem Bundesarbeitsminister und zu einem Treffen mit dem Ministerpräsidenten von Niedersachsen, statt an einem vom Arbeitgeber finanzierten Seminar teilzunehmen und rechnet er die entstehenden Tankkosten zudem über den Arbeitgeber ab, so rechtfertigt dieses Verhalten eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags.

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Keine Vertragsverlängerung für Profifußballer nach Abbruch der Spielzeit 2019/2020

Eine einsatzabhängige Verlängerungsklausel ist nicht dahin ergänzend auszulegen oder anzupassen, dass im Hinblick auf das pandemiebedingte vorzeitige Ende der Spielzeit 2019/2020 in der Fußball-Regionalliga Südwest der Vertrag sich bei weniger als den festgelegten Einsätzen verlängert.

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Kündigung wegen Vorlage einer „vorläufigen Impfunfähigkeitsbescheinigung“ aus dem Internet

Auch die Vorlage irreführender ärztlicher Bescheinigungen kann eine Verletzung der Rücksichtnahmepflicht darstellen, die den Arbeitnehmer trifft. Dies gilt insbesondere für Nachweise iSd § 20a Abs. 2 S. 1 IfSG (a.F.). Die Vorlage einer aus dem Internet heruntergeladenen formularmäßigen ärztlichen „vorläufigen Impfunfähigkeitsbescheinigung“, die ohne ärztliche Untersuchung erstellt wurde und den falschen Eindruck erweckt, auf den individuellen Verhältnissen des Arbeitnehmers zu beruhen, kann eine Kündigung rechtfertigen (im Streitfall verneint, da Abmahnung erforderlich).

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Außerordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers wegen Verpassens einer Trauerfeier?

Nicht jedes unentschuldigte Verpassen einer Trauerfeier oder eines Gottesdienstes berechtigt die Kirchengemeinde zur außerordentlichen Kündigung eines langjährig beschäftigten Kirchenmusikers. Selbst wenn das Arbeitsverhältnis bereits mit Abmahnungen vorbelastet ist, müssen diese den Themenbereich des Kündigungsvorwurfs betreffen, um eine Kündigung zu rechtfertigen, entschied das ArbG Lübeck.

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BGH legt dem EuGH Fragen zum Bestehen eines unionsrechtlichen Unterlassungsanspruchs und zum Begriff des immateriellen Schadens nach der DSGVO vor

Der BGH hat dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung zur Auslegung von Bestimmungen der DSGVO hinsichtlich des Bestehens eines unionsrechtlichen Unterlassungsanspruchs der betroffenen Person, deren personenbezogene Daten von dem Verantwortlichen unrechtmäßig durch Weiterleitung offengelegt wurden, bzw. zu der insoweit bestehenden Möglichkeit eines Rückgriffs auf das nationale Recht und zum Begriff des immateriellen Schadens im Sinne von Art. 82 Abs. 1 DSGVO vorgelegt.

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Anwalt muss Vollständigkeit der PKH-Unterlagen nach Auflagenbeschluss eigenständig überprüfen

Es ist Aufgabe des Prozessbevollmächtigten, nach einem dezidierten Auflagenbeschluss des Arbeitsgerichts mit Fristsetzung die nachgereichten Unterlagen auf Vollständigkeit zu überprüfen. Trotz eines entsprechenden Hinweisverlangens des Prozessbevollmächtigten bei fehlenden Unterlagen ist das Gericht nicht verpflichtet, nochmals auf fehlende Unterlagen hinzuweisen. Außerhalb der gesetzten Frist nachgereichte Unterlagen sind nach Abschluss der Instanz vom Arbeitsgericht nicht mehr zu berücksichtigen.

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Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Juristischen Direktorin des RBB

Das ArbG Berlin hat die Klage der Juristischen Direktorin des RBB gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses abgewiesen. Der zuletzt abgeschlossene Dienstvertrag sei bereits wegen der darin enthaltenen Regelungen zu einem nachvertraglichen Ruhegeld vor Renteneintritt nichtig. Aber auch die vorsorglich ausgesprochene außerordentliche Kündigung sah das ArbG gleich aus mehreren Gründen als wirksam an.

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Krankengeld auch bei verspäteter Arbeitsunfähigkeits-Folgefeststellung

Ein Ar­beit­neh­mer kann wei­ter An­spruch auf Kran­ken­geld von sei­ner Kran­ken­kas­se haben, auch wenn die Arbeitsunfähigkeits-Folgefeststellung zwei Tage zu spät erfolgt, wenn er diese Verspätung nicht selbst verschuldet hat. Das BSG entschied, die Verspätung könne dem Arbeitnehmer dann nicht angelastet werden, wenn die Verzögerung durch eine Überlastung der Arztpraxis entsteht.

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Vergütungszahlung während einer Quarantäne wegen einer symptomlosen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus

Wegen der gesetzgeberischen Ausgestaltung als Ausnahmetatbestand und unter Berücksichtigung der Risikoverteilung in einer Pandemie können bei einer behördlichen Quarantäneanordnung allenfalls wenige Tage einen verhältnismäßig nicht erheblichen Zeitraum i.S.d. § 616 Satz 1 BGB darstellen. Hierbei sollte als Richtgröße eine Grenze von maximal fünf Tagen angenommen werden. Nahezu sämtliche Fragen rund um die rechtliche Behandlung einer symptomlosen Infektion und einer darauf gestützten Quarantäne sind umstritten und bislang höchstrichterlich nicht geklärt. Infolgedessen wurde die Revision zugelassen.

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