Arbeitsrecht

Wichtige Änderungen in der Rentenversicherung zum 1.1.2024

Zum Jahresbeginn 2024 ergeben sich in der Rentenversicherung verschiedene Änderungen. Der Beitragssatz bleibt stabil, die reguläre Altersgrenze steigt jedoch auf 66 Jahre. Die Altersgrenze für „Rente ab 63“ steigt und ebenso steigen die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung. Weitere Änderungen betreffen u.a. die Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen sowie die sog. Mini- und Midi-Jobs. Neurentner im Jahr 2024 müssen einen höheren Steueranteil hinnehmen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Müssen Arbeitnehmer dienstliche Weisungen zur Zuweisung von Dienstzeiten per SMS auch in ihrer Freizeit zur Kenntnis nehmen?

Ist dem Arbeitnehmer auf der Grundlage der betrieblichen Regelungen bekannt, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung für den darauffolgenden Tag in Bezug auf Uhrzeit und Ort konkretisieren wird, ist er verpflichtet, eine solche, per SMS mitgeteilte Weisung auch in seiner Freizeit zur Kenntnis zu nehmen.

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Telefonische Krankschreibung zur Entlastung von Praxen und Versicherten ab sofort wieder möglich

Für eine Krankschreibung müssen Patientinnen und Patienten ab dem 7.12. nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen: Sofern keine Videosprechstunde möglich ist, kann nun auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Dabei gilt jedoch: Die Patientin oder der Patient muss in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sein. Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen, denn in diesem Fall müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann die Ärztin oder der Arzt nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 5 Kalendertage ausstellen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Vereinbarung über Ruhegeld ist auch bei auffälligem Leistungsmissverhältnis nicht zwangsläufig nichtig

Für eine vorsätzliche Verletzung seiner gegenüber dem Arbeitgeber bestehenden Vermögensbetreuungspflicht muss der Täter die rechtlichen Wertungen in seiner Laiensphäre nachvollzogen haben und hierbei Verletzungen zumindest billigend in Kauf genommen haben. Vor dem Hintergrund eingeholter Gutachten und des Mitwirkens eines Wirtschaftsprüfers bei Vertragsabschluss darf davon ausgegangen werden, dass kein Straftatbestand der Untreue verwirklicht wurde. Allein ein auffälliges Leistungsmissverhältnis als solches reicht nicht für eine Sittenwidrigkeit aus.

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Betriebsratswahl: WhatsApp- Nachricht in Broadcast-Gruppe kann unzulässige Wahlwerbung sein

Der Grundsatz der Chancengleichheit der Wahlbewerber ist ein wesentlicher Grundsatz des Wahlrechts i.S.d. § 19 Abs. 1 BetrVG. Wahlwerbung ist zwar grundsätzlich nicht zu beanstanden. Dieser Grundsatz ist verletzt, wenn einzelne Wahlbewerber sich selbst Vorrechte gegenüber Mitbewerbern (hier: WhatsApp- Nachricht in eine Broadcast-Gruppe) herausnehmen. Insbesondere Mitglieder des Wahlvorstands haben das Gebot der Chancengleichheit der Wahlbewerber zu beachten und zu sichern.

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Altersvorgabe bei Besetzung der Stelle einer Persönlichen Assistenz für Menschen mit Behinderung kann gerechtfertigt sein

Die Beschäftigung einer persönlichen Assistentin, die einen Menschen mit Behinderung im Alltag unterstützt, kann Personen derselben Altersgruppe vorbehalten werden. Die sich daraus ergebende unterschiedliche Behandlung wegen des Alters kann aufgrund der Art der geleisteten persönlichen Assistenzdienste gerechtfertigt sein.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Streit um Arbeitszeugnis ohne Briefkopf

Wenn im Berufszweig der Schuldnerin üblicherweise im geschäftlichen Verkehr Firmenbögen/Briefköpfe verwandt werden und die Schuldnerin einen solchen besitzt und benutzt, ist ein Zeugnis nicht ordnungsgemäß ausgestellt, wenn es nur mit einer Unterschrift des Geschäftsführers versehen ist. Gleiches gilt, wenn ein Firmenstempel die Unterschrift ersetzt. Nicht ausreichend ist es zudem, wenn ein als Zeugnis bezeichnetes Schriftstück bei einem Dritten den Eindruck erwecken kann, der Arbeitgeber habe lediglich einen Zeugnisentwurf der Arbeitnehmerin unterzeichnet, ohne sich wirklich mit dem Inhalt der Erklärung zu identifizieren.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz: Verbot in der öffentlichen Verwaltung

Eine öffentliche Verwaltung kann das sichtbare Tragen von Zeichen, die weltanschauliche oder religiöse Überzeugungen erkennen lassen, verbieten, um ein vollständig neutrales Verwaltungsumfeld zu schaffen. Eine solche Regel ist nicht diskriminierend, wenn sie allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal dieser Verwaltung angewandt wird und sich auf das absolut Notwendige beschränkt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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