Arbeitsrecht
Qualifizierungsgeld soll Betriebe im Strukturwandel bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten unterstützen
Zum 1.4.2024 treten Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung in Kraft. Neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung ist das Qualifizierungsgeld. Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen im besonderen Maße durch die Transformation der Arbeitswelt der Verlust von Arbeitsplätzen droht, eine berufliche Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglicht.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Grundrentenzuschlag: Anrechnung des Ehegatteneinkommens verfassungsgemäß
Das LSG NRW hatte über die Nichtgewährung eines Grundrentenzuschlags zu entscheiden. Die DRV hatte diesen nicht berücksichtigt, nachdem sie das Einkommen des Ehemannes der Klägerin angerechnet hatte. Diese sah darin eine Ungleichbehandlung ggü. nichtverheirateten Paaren. Das LSG hat die Berechnung der DRV bestätigt.
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Auskunftsansprüche gegen gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien (hier: die Gemeinnützige Urlaubskasse sowie die Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks) im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben vornehmen, können keine Auskunftsansprüche nicht mitgliedschaftlich verbundener Dritter in Bezug auf die insoweit entstandenen Kosten begründen.
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Abmahnung: Arbeitgeber muss Zeugen beim Namen nennen und einen möglichen Konflikt hinnehmen
Die Kammer verkennt nicht, dass ein Konflikt zwischen dem Kläger und den Zeugen im Hinblick auf den Wahrheitsgehalt der in der Abmahnung enthaltenen Vorwürfe entstehen kann. Einen solchen Konflikt hat ein Arbeitgeber, der den Aussagen der Zeugen im Hinblick auf ein angebliches Fehlverhalten eines Arbeitnehmers vertraut, allerdings hinzunehmen.
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Eilantrag der Bahn auf Untersagung des GDL-Streiks zurückgewiesen
Der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vom 11. bis 13. März 2024 im Personen- und im Güterverkehr ist nicht rechtswidrig. Dies hat das Hessische LAG nach der heutigen Berufungsverhandlung entschieden und die Berufung des Arbeitgeberverbandes der Deutsche Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) gegen das Urteil des ArbG Frankfurt a.M. vom Vorabend zurückgewiesen. Der Eilantrag der Arbeitgeberseite auf Untersagung des Streiks bleibt damit auch in zweiter Instanz ohne Erfolg.
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Keine Änderung der Home-Office-Regeln ohne Mitbestimmung des Betriebsrats
Das LAG München hat auf Antrag des Betriebsrats in einem Eilverfahren entschieden, dass Anordnungen der Arbeitgeberin zum mobilen Arbeiten (hier Anordnung von Präsenztagen), die nicht nur eine bestehende Betriebsvereinbarung ausgestalten, sondern eine abweichende Regelung treffen, zu unterlassen sind, solange das Mitbestimmungsverfahren nicht durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung, durch Einigungsstellenspruch abgeschlossen oder eine rechtskräftige Entscheidung im Hauptsacheverfahren ergangen ist. Außerdem müssen bereits getroffene Anordnungen zurückgenommen werden.
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Zustimmung zur Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden von Amazon wirksam ersetzt
Das LAG Niedersachsen hat die Beschwerden des Betriebsrats und des Betriebsratsvorsitzenden der Niederlassung Winsen an der Luhe von Amazon gegen eine Entscheidung des ArbG zurückgewiesen. Das ArbG hatte die Zustimmung zur Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden auf Antrag der Arbeitgeberin ersetzt. Das LAG bestätigte diesen Richterspruch.
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Frauen auf dem Arbeitsmarkt: mehr Teilzeit, mehr Ausländerinnen, aber nicht mehr Führungsverantwortung
Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland ist im vergangenen Jahr (Stichtag 30.6.2023) um 264.000 auf das Rekordhoch von 34,7 Millionen gestiegen. Zu diesem Anstieg trugen auch die Frauen bei: Deren sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist 2023 um 118.000 auf insgesamt 16,1 Millionen gewachsen.
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Betriebsratswahl bei Tesla darf stattfinden
Die bereits eingeleitete Betriebsratswahl bei der Tesla Manufacturing Brandenburg SE im März 2024 ist nicht abzubrechen. Ein Abbruch der Wahl im gerichtlichen Eilverfahren ist nur dann veranlasst, wenn deren Nichtigkeit absehbar ist.
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Tariflicher Ausschluss der Inflationsausgleichsprämie während der Passivphase der Altersteilzeit wirksam
Ein tariflicher Ausschluss des Anspruchs auf Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer, die sich in der Passivphase der Altersteilzeit befinden, ist wirksam. Der tarifliche Ausschlusstatbestand verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG; Beschäftigte in der aktiven und in der passiven Phase der Altersteilzeit im Blockmodell befinden sich nicht in einer vergleichbaren Lage. In der tariflichen Differenzierung liegt auch keine unzulässige Altersdiskriminierung.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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